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 Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 (BGB)  Schutzrechtsverletzung & Schadensminderungspflicht Im Falle von Schutzrechtsverletzungen, Domainstreitigkeiten, Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbs- oder Patentverletzungen oder anderen rechtlichen Differenzen bitten wir Sie - zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten und Kosten - mich bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Um die Möglichkeit der Kostenabwehr zu wahren, nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Sofern keine grobe Fahrlässigkeit meinerseits nachgewiesen werden kann, wird die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung - ohne vorheriger Kontaktaufnahme zu mir - im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. ...zu den AGB | ...zum Impressum  | 
 
 
 
 
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